
Podologie (medizinische Fusspflege) oder Fusspflege (kosmetische Fusspflege) – Wo ist der Unterschied ?
Berufe, die mit Fusspflege zu tun haben, existieren viele. Schon alleine die unterschiedlichen Berufsbezeichnungen machen es den Patientinnen und Patienten nicht einfach, die richtige Wahl zu treffen. Als Patientin/Patient möchten Sie in Sachen Fusspflege selbstverständlich kompetent und professionell behandelt werden.
Doch woran erkennen Sie, welche Praxis die richtige ist? Was verbirgt sich hinter den Berufsbezeichnungen «medizinische Fusspflege» oder «Podologie»?
Wer kann und wer darf die Behandlung vornehmen? Wo sind die Patientinnen/Patienten, die einer Risikogruppe angehören in guten Händen? Ein kurzer Einblick in den Dschungel der Berufsbezeichnungen soll Ihnen hierbei helfen.
Neben dem Arzt/Heilpraktiker ist nur der Podologe aufgrund seiner Ausbildung nach dem Gesundheitsgesetz des Kantons Bern (GesG [BSG 811.01]) und nach der Verordnung über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Gesundheitsverordnung (GesV [BSG 811.111]), befähigt, eigenständig pathologische Veränderungen am Fuss zu erkennen, die ärztliche Behandlung erfordern.
Bei den geschützten Berufsbezeichnungen «Podologin / Podologe» EFZ, mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (staatlich anerkanntes Zertifikat, nach erfolgreichem Abschluss der beruflichen Grundausbildung in der Schweiz) sowie «eidgenössisch diplomierte/r, «eidg. dipl. Podologin / Podologe HF» (Diplom der höheren Fachschule, 3. Jahre berufsbegleitend) haben Sie die Sicherheit, dass eine theoretische und praktische Ausbildung von mindestens drei Jahren (in Vollzeit) in einem kantonal überprüften Lehrbetrieb und an der Berufsschule Zofingen absolviert und mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen wurde. Um den Beruf des Podologen auf selbständiger Basis ausüben zu können, muss zudem eine höhere Fachausbildung absolviert werden. Zusätzlich zur regulären Ausbildung erfolgt eine spezielle medizinische Zusatzqualifikation für Patientinnen/Patienten die einer Risikogruppe angehören.
Ebenfalls geschützt ist die "frühere/ältere" Berufsbezeichnung Podologin/Podologe SPV.
Die Podologie (medizinische Fusspflege) bezieht sich auf die vorbeugende, heilende und rehabilitative Behandlung des gesunden, von Schädigungen bedrohten oder des bereits geschädigten Fusses.
Verwirrende Bezeichnung der Tätigkeiten:
Andere Berufsbezeichnungen im Bereich der Fusspflege hingegen sind nicht geschützt. Rückschlüsse auf die Qualität, die Dauer oder die Art der Ausbildung sowie die Qualifikation der Trägerin, des Trägers, lassen diese daher nicht zu. Auch Personen, die sich beispielsweise als Pedicure, medizinische/r oder kosmetische/r Fusspfleger/in bezeichnen, sind mit grösster Wahrscheinlichkeit in der Fusspflege tätige Personen ohne oder mit mangelhaft qualifiziertem Abschluss. Verlangen Sie bei Unsicherheit nach dem Diplomen der angebotenen Tätigkeit.
Fabienne Ramseier
Tel. 033 221 42 52
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